1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Herrn Timon Menge, Zum Krötenpfuhl 12a, 53842 Troisdorf (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und Auftraggebern sowie Geschäftspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt).
1.2. Die AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende individuelle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch insbesondere für eine Garantie oder eine Terminzusage. In diesem Fall gelten diese AGB nur ergänzend.
1.3. Soweit der Auftraggeber Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
1.4. Der Auftragnehmer hat das Recht, die AGB, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, so steht dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Auftraggeber nicht binnen der gesetzten Frist von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
2. Vertragsschluss
2.1. Soweit die Parteien keinen gesonderten schriftlichen Vertrag schließen, kommt ein Vertrag durch Annahme (Bestellung / Beauftragung) des individuellen Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, ist der Auftragnehmer 13 Tage an Angebote gebunden. Die in elektronischen Medien, Broschüren oder Werbematerialien mitgeteilten Informationen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
2.2. Termine und Fristen für den Beginn der Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen für die Leistungserbringung getroffen hat.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag.
3.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern oder zu verbessern. Soweit der Auftragnehmer Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Soweit die Einstellung für den Auftraggeber von Bedeutung ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber frühzeitig über die Einstellung informieren.
3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter („Subunternehmer“) zu bedienen.
4. Webhosting
Soweit der Auftragnehmer Hosting-Leistungen übernimmt, gelten folgende Regelungen:
4.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche technische Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um eine 99 % ige Verfügbarkeit der Hosting-Leistung pro Monat zu gewährleisten. Ausfallzeiten werden seitens des Auftragnehmers protokolliert. Sobald kurzfristige Ausfälle je Monat in der Summe 7,2 Stunden übersteigen oder eine einmalige Störung dazu führt, dass länger als 7,2 Stunden ununterbrochen Hosting-Leistungen nicht verfügbar sind, entfällt die Entgeltzahlungsverpflichtung des Auftraggebers für diesen Monat.
4.2. Der Auftraggeber ist zur sachgerechten Nutzung der Dienste verpflichtet. Er hat dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Er hat die Zugriffsmöglichkeit auf Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen oder anzubieten und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Nutzung der bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze, zivil-, straf- oder ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen. Er hat Passwörter geheim zu halten.
4.3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und dem Auftragnehmer die Feststellung der Mängel und Störungen sowie die Ermittlung ihrer Ursachen zu ermöglichen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Überprüfung der Einrichtungen entstanden sind und auf Mängel und Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zurückzuführen sind. Er hat es zu unterlassen und sicherzustellen, dass die Dienste Dritten angeboten, an Dritte vermittelt oder von Dritten genutzt werden. Eine Nutzung Dritter ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers gestattet.
4.4. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach Androhung unter Fristsetzung von einer Woche berechtigt die Hosting-Leistung einzustellen, insbesondere kann er den Anschluss sperren.
5. Nutzungsrechte
5.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Rechte wechselseitig eingeräumt werden und zwar in dem Umfang wie dies hier vereinbart oder notwendig ist. Sie werden alle Erklärungen abgeben oder Rechtshandlungen vornehmen, die hierzu erforderlich sind.
5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, dem Auftragnehmer schon jetzt zu gestatten, sämtliche nach dem Vertragszweck notwendigen Nutzungshandlungen in Bezug auf die überlassenen Inhalte im Auftrag des Auftraggebers durchzuführen. Insbesondere umfasst dies die Gestattung, die überlassenen Inhalte entsprechend dem Vertragszweck zu vervielfältigen, zu verbreiten, umzugestalten und unter Wahrung entsprechender Urheberpersönlichkeitsrechte zu bearbeiten und zu archivieren.
5.3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter dem Vorbehalt der vollständigen Vergütung die zur Nutzung notwendigen einfachen, d.h. nicht ausschließlichen, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Rechte ein, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschaffenen Leistungen des Auftragsnehmers zur Erfüllung des Vertragszwecks zu nutzen. Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte setzt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung der Parteien voraus. Bei werkvertraglichen Leistungen (Leistungen bei denen ein Erfolg geschuldet wird wie bspw. bei der Erstellung eines Printprodukts) steht die Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftragnehmer unter dem Vorbehalt der vorbehaltlosen Abnahme und vollständigen Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber.
6. Rechte Dritter
Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber zur Durchführung des Vertrags bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, überlassene Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die übermittelten Daten und Werke frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten, Namens- und Marken- und Verwertungsrechten sind, die eine Nutzung / Bearbeitung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Rechtsverletzungen geltend machen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer bei Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter von Kosten und Schadensersatzbeträgen auf erstes Anfordern frei. Er trägt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sämtliche diesbezüglichen Kosten.
7. Vergütung
7.1. Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus den Einzelverträgen / Angeboten des Auftragnehmers und versteht sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Rechnungen des Auftraggebers sind, sofern nicht abweichendes vereinbart ist, zahlbar innerhalb von 13 Tagen nach Zugang.
7.3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ihm steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag gegen den Auftragnehmer zu.
8. Pflichten / Haftung des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet sämtlichen notwendigen Mitwirkungspflichten unverzüglich nachzukommen. Er hat dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen, Daten, Zugriffsberechtigungen und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.2. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Auftragnehmer oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der vom Auftragnehmer angebotenen Dienste oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
8.3. Dem Auftraggeber obliegt es, angemessene und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Vorkehrungen zur Datensicherung, damit die Daten aus den Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1. Die Laufzeit der Zusammenarbeit ergibt sich aus den Einzelverträgen / Angeboten.
9.2. Kündigungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
9.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der den Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor,
wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommt und trotz erneuter Zahlungsaufforderung unter Setzung einer Nachfrist keine Zahlung leistet;
ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt wird;
ein solches Verfahren mangels die Kosten des Verfahrens deckende Masse abgelehnt oder eingestellt wird;
der Auftraggeber freiwillig oder unfreiwillig ein Verfahren zu seiner Auflösung, Liquidation oder Abwicklung eingeleitet hat;
der Auftraggeber seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist.
10. Mängelansprüche
10.1. Tritt an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ein Mangel auf, wird dieser den Mangel innerhalb angemessener Zeit nach seiner Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung).
10.2. Schlägt die Nacherfüllung trotz wiederholter Bemühungen fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben oder umgegangen wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung der vereinbarten Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
10.3. Der Auftraggeber hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss, unsachgemäße Bedienung, vertragswidrige Nutzung, Nutzung in einer anderen als der vereinbarten Einsatzumgebung, Fremdeinwirkung, höherer Gewalt verursacht werden. Der Auftraggeber hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder Dritte die Leistungen ohne Beteiligung des Auftragnehmers verändert haben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderung die Analyse- oder Bearbeitungsaufwendungen durch den Auftragnehmer nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Leistung bei der Abnahme vorhanden war. Für solche Mängel, die nicht reproduzierbar sind, leistet der Auftragnehmer keine Gewähr. Dies gilt nicht bei Arglist des Auftragnehmers.
11. Haftungsbeschränkung
Die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.
11.1. Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verhalten sowie Verhalten von Erfüllungsgehilfen oder Vertretern in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung für das Erreichen des Vertragszwecks notwendig sind und auf die der Auftraggeber vertrauen durfte, sowie bei Arglist. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche seitens des Auftraggebers auf Ersatz des mittelbaren Schadens, ausgenommen bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sind ausgeschlossen.
11.2. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 11.1 Satz 1 oder 2 vor.
11.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung (Telefon- / ISDN / DSL –Leitungen etc.) zum Server bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers stehen. Der Auftragnehmer haftet ferner nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse eintreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter.
11.4. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
11.5. Die verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziffer 11.1 Satz 1 und 2 dieses Vertrags bleibt unberührt.
12. Hinweise zum Datenschutz / Datensicherheit
12.1. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie § 12 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) und gleichlautender gesetzlicher Regelungen davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer die Teilnehmerdaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
12.2. Soweit sich der Auftragnehmer Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten weiterzugeben, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebs im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist.
12.3. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Auftraggeber selbst oder durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
12.4. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor. Der Auftragnehmer wird insoweit entsprechende Weisungen des Auftraggebers zum Umgang mit den verarbeitenden Daten befolgen. Weisungen haben dabei rechtzeitig und schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
12.5. Nach Vertragsende wird der Auftragnehmer alle vorhandenen Daten des Kunden unverzüglich löschen bzw. an den Kunden zurückgeben, soweit diese nicht für Abrechnungszwecke erforderlich sind.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist.
13.2. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.